Beginn, Ende, Pause.
Mehr braucht es nicht.
Arbeitszeitaufzeichnung nach § 26 Arbeitszeitgesetz. Jede Buchung wird unveränderbar protokolliert, jede Korrektur bleibt nachvollziehbar.
- 12:00
- Höchstarbeitszeit
- 0:30
- Pause ab 6 Stunden
- 11:00
- Ruhezeit
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